Visum:

Zur Einreise ist für EU-Bürger ein gültiger Personalausweis erforderlich. Personen unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen Eintrag im Pass der Eltern. Bei Aufenthalten, die länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern, benötigen EU-Bürger eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die bei dem für den Aufenthalt zuständigen Woiwodschaftsamt beantragt werden muss.
EU-Bürger benötigen bei der Einreise nach Polen und bei Aufenthalten bis zu drei Monaten kein Visum. Diese Regelung gilt auch für Bürger der USA, zahlreicher lateinamerikanischer und einiger anderer Länder. Die Staatsbürger anderer Länder, darunter auch Russland, Weißrussland und der Ukraine, unterliegen der Visumspflicht. Sofern letztere über einen Aufenthaltstitel für Deutschland oder ein Schengenvisum verfügen, ist der Transit durch Polen visumsfrei.
Visumspflichtige Personen müssen sich ein Visum vor der Abreise nach Polen besorgen. Die Bearbeitung kann je nach Art und nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers bis zu 14 Tage dauern. Antragsteller für ein Visum benötigen:
Visumspflichtige Personen müssen sich ein Visum vor der Abreise nach Polen besorgen. Die Bearbeitung kann je nach Art und nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers bis zu 14 Tage dauern. Antragsteller für ein Visum benötigen:
- gültigen Reisepass (mindestens sechs Monate länger als die Aufenthaltsdauer),
- vollständig und leserlich ausgefüllten Visumsantrag,
- eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, die mindestens sechs Monate über die
- geplante Aufenthaltsdauer in Polen hinaus gültig ist,
- komplette Adressen der zu besuchenden Personen bzw. Institutionen in Polen.

