Info Einreisebestimmungen Polen

Reisepass / Personalausweis - Zolleinfuhr - Ausfuhr

Visum:

Zur Einreise ist für EU-Bürger ein gültiger Personalausweis erforderlich. Personen unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen Eintrag im Pass der Eltern. Bei Aufenthalten, die länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern, benötigen EU-Bürger eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die bei dem für den Aufenthalt zuständigen Woiwodschaftsamt beantragt werden muss.
EU-Bürger benötigen bei der Einreise nach Polen und bei Aufenthalten bis zu drei Monaten kein Visum. Diese Regelung gilt auch für Bürger der USA, zahlreicher lateinamerikanischer und einiger anderer Länder. Die Staatsbürger anderer Länder, darunter auch Russland, Weißrussland und der Ukraine, unterliegen der Visumspflicht. Sofern letztere über einen Aufenthaltstitel für Deutschland oder ein Schengenvisum verfügen, ist der Transit durch Polen visumsfrei.
Visumspflichtige Personen müssen sich ein Visum vor der Abreise nach Polen besorgen. Die Bearbeitung kann je nach Art und nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers bis zu 14 Tage dauern. Antragsteller für ein Visum benötigen:
  • gültigen Reisepass (mindestens sechs Monate länger als die Aufenthaltsdauer),
  • vollständig und leserlich ausgefüllten Visumsantrag,
  • eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, die mindestens sechs Monate über die
  • geplante Aufenthaltsdauer in Polen hinaus gültig ist,
  • komplette Adressen der zu besuchenden Personen bzw. Institutionen in Polen.

Zollvorschriften:

Seit dem 1. Mai 2004 gibt es keine Zollkontrolle an der deutsch-polnischen Grenze mehr. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren gelten die EU-Bestimmungen. Da Polen bis 2008 deutlich günstigere Steuersätze bei Tabakwaren haben wird, ist die zollfreie Einfuhr von Zigaretten wie bisher auf 200 Stück pro Person über 18 Jahren beschränkt.
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warszawa möglich.


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